ÖROK: Politische Ebene verabschiedet Empfehlung zu Stadtregionen

Melanie Lutz, am 26.09.2017

Im Frühjahr 2017 wurde die ÖROK-Empfehlung Nr. 55 "Für eine österreichische Stadtregionspolitik" von der politischen Ebene der ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz) verabschiedet. Sie ist das finale Produkt der ÖREK-Partnerschaft "Kooperationsplattform Stadtregion", die in Form von Stadtregionstagen und entlang der Roadmap zu den Stadtregionen weitergeführt wird.

Alle Informationen dazu finden Sie ab sofort unter:

http://www.oerok.gv.at/raum-region/oesterreichisches-raumentwicklungskonzept/oerek-2011/oerek-partnerschaften/aktuelle-partnerschaften/kooperationsplattform-stadtregion.html

Die Broschüre wird außerdem beim 5. Stadtregionstag in Lienz aufgelegt.

 

Stadtregionspolitik in Österreich

Die Broschüre wurde im Auftrag der ÖROK von Prof. Dipl.-Ing. Sibylla Zech und Dipl.-Ing. Stefan Klingler (beide Büro stadtland) und den Mitgliedern der ÖREK-Partnerschaft erarbeitet.

Sie stützt sich auf die Agenda Stadtregionen in Österreich und die Diskussionen der stadtregionalen AkteurInnen während der vier Österreichischen Stadtregionstage.

Um die Inhalte und Zielsetzungen der Empfehlung zu veranschaulichen, wurde diese zudem mit einem einleitenden Artikel und Praxisbeispielen in einer Broschüre veröffentlicht, die auch in gedruckter Form bei der ÖROK bestellt werden kann.

Bemerkenswert ist die Aufarbeitung der Beschäftigung mit urbanen (Wachstums-)Räumen in der ÖROK von deren Gründung 1971 an.

Exkurs: Die politische Konferenz der ÖROK

Den ständigen Vorsitz in der Raumordnungskonferenz (politische Konferenz) führt der Bundeskanzler. Erste/r Stellvertretende/r Vorsitzende/r ist die/der jeweilige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz; die/den Zweiten Stellvertretende/n Vorsitzende/n stellen von Sitzung zu Sitzung abwechselnd der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund.

Dieses politische Beschlussorgan der ÖROK umfasst alle BundesministerInnen und Landeshauptleute, die Präsidenten des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes sowie mit beratender Stimme auch jene der Wirtschafts- und Sozialpartner. Beschlüsse der Raumordnungskonferenz sind einstimmig zu fassen.